Betrieblicher Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen
Ab dem Jahr 2025 stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen vor verschärften Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) intensivieren die Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern ihre Betriebsprüfungen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Aktualität und Qualität der Gefährdungsbeurteilungen, insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Warum verschärfte Betriebsprüfungen?
Die GDA verfolgt das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch präventive Maßnahmen zu stärken. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung, ob Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Ein zentrales Element ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die seit 2013 ausdrücklich auch psychische Belastungen umfasst. Angesichts steigender Kosten durch arbeitsbedingte psychische Erkrankungen rückt dieser Aspekt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden.
Gefährdungsbeurteilung: Mehr als eine Pflichtübung
Eine veraltete oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung kann bei unangekündigten Kontrollen zu empfindlichen Sanktionen führen. Es reicht nicht aus, ein Dokument in der Schublade zu haben; vielmehr müssen die Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Besonders die psychischen Belastungen, wie Arbeitsintensität, Monotonie oder unklare Arbeitsanforderungen, müssen berücksichtigt werden.
Thomas Humann, TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter, Qualitätsbeauftragter (ISO 9001) und Fachkraft für Arbeitssicherheit, bringt es auf den Punkt:
„In der heutigen Arbeitswelt ist es keine Option mehr, die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu ignorieren, sie ist ein zentrales Element verantwortungsvoller Unternehmensführung.“
Fazit
Die verschärften Betriebsprüfungen ab 2025 unterstreichen die Bedeutung eines systematischen und aktuellen Arbeitsschutzmanagements in KMU. Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei stehen ihnen verschiedene Tools und Unterstützungsangebote zur Verfügung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.
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